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Wir freuen uns, dass einige Gruppen sich online treffen und dass die Predigten von Micha Beutel über seinen Youtube-
Über den Link kommt ihr direkt zu seinen Videos:
Treffpunkt am 20.Dezember 2020 mit Micha Beutel
https://youtu.be/ZNpC1q5V9SY
Treffpunkt am 29.November 2020 mit Micha Beutel
https://youtu.be/EzQ5a8JMuog
Treffpunkt am 25.Oktober 2020 mit Micha Beutel
https://youtu.be/PIkZ3nIX5zA
Treffpunkt am 20.September 2020 mit M. Reinbold, Celle/
https://youtu.be/GXsRxwDPlME
Treffpunkt 17. Mai 2020
https://www.youtube.com/watch?v=-
Treffpunkt am 26. April 2020
https://www.youtube.com/watch?v=qQHB4XnCZJA&t=693s
Erste Gemeinschaftsstunde am 26.06.2020 im Freien
Ein zaghafter Versuch in dieser schwierigen Coronazeit. Es war zum ersten Mal wieder möglich, eine Gemeinschaftsstunde im Freien zu erleben. Es war nicht alles so wie immer, aber wir konnten uns mal wieder sehen, miteinander reden -
Paulus fand einige Jünger und fragte sie: Habt ihr den heiligen Geist empfangen, da ihr gläubig wurdet? Sie sprachen zu ihm: Wir haben auch nie gehört, ob ein heiliger Geist sei.
Hygienekonzept Jugendarbeit EC & Landeskirchliche Gemeinschaft Hützel e. V.
Hygienekonzept für kirchliche Räumlichkeiten in Anlehnung an die Vorgaben der ev. Landeskirche vom 25.06.2020 unter den Bedingungen der Corona-
Vorstandsbeschluss vom 26.08.2020
Arbeitsplatzgestaltung
Bürotätigkeiten finden für unsere Räume nicht statt, die Bürotätigkeit des Jugendreferenten Randy Carmichael findet in Eigenverantwortung unter den Richtlinien der LV EC Niedersachsen statt.
Arbeitsmittel/Werkzeuge
Arbeitsmittel und Werkzeuge sind nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden. Wo das nicht möglich ist, ist eine regelmäßige Reinigung/Desinfektion insbesondere vor der Übergabe an andere Personen vorzusehen (z.B. Tische, Reinigungsutensilien, Küchenutensilien). Alternativ sind bei der Verwendung der Werkzeuge geeignete Schutzhandschuhe zu verwenden. Dabei sind Tragzeitbegrenzungen und die individuelle Disposition der Benutzer (z.B. Allergien) zu berücksichtigen.
Einhaltung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen
Bei allen gemeindlichen Aktivitäten ist darauf zu achten, dass der vorgeschriebene Mindestabstandvon1,5 Metern besser sogar 2 Meter zwischen Personen eingehalten wird.
Dazu werden folgende Maßnahmen umgesetzt: Hinweisplakat „Wir geben aufeinander acht“ beim Eintritt in kirchliche Gebäude“
Hinweisplakat zum Verzicht aufs Händeschütteln https://publikationen.dguv.de/praevention/allgemeineinformationen/3785/aushang-
Abstandsmarkierungen in Bereichen, in denen sich regelmäßig Personenansammlungen bilden (z.B. Eingang zum Foyer, vor Toiletten und Treppen) mit Malerklebebändern
Mündliche Hinweise zu den verhaltensbedingten Schutzmaßnahmen durch Verantwortliche bei den Veranstaltungen und Sitzungen (z.B. Abstandswahrung, Verlassen der Räumlichkeiten, Hygienemaßnahmen) Vorbereitung der zu nutzenden Räume durch Aufstellung von Tischen und Stühlen mit den erforderlichen Mindestabständen
Ggf. separate Ein-
Inhaltliche Angebote der derzeitigen Gefährdungssituation anpassen (z.B. möglichst auf Singen und Bewegungsangebote in geschlossenen Räumen verzichten)
Wenn Abstandsregelungen nicht zuverlässig eingehalten werden können oder entsprechende landesrechtliche Regelungen dies vorsehen, sind Mitarbeitende und Teilnehmende bei gemeindlichen Veranstaltungen/Aktivitäten dazu verpflichtet, Mund-
Freiwilliges Tragen von Mund-
Lüften
Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften von Räumen. In Veranstaltungs-
Vor und nach jeder Veranstaltung und in den Pausen werden die Räume mindestens 15 Minuten gelüftet (Stoß-
Sofern die Temperaturen dies zulassen erfolgt eine Dauerlüftung durch einzelne geöffnete Fenster oder Türen
Alle Mitarbeitenden werden angewiesen auf eine regelmäßige Lüftung der Räume und Büros zu achten
Zusätzliche Hygienemaßnahmen
Bei Bedarf werden Desinfektionsspender in folgenden Bereichen aufgestellt:
In Eingangsbereichen vom Gebäude
In den Toiletten
In der Küche
Desinfektionsmittel sind nur auf trockener Haut wirksam und müssen genauso gründlich in die Hände eingerieben werden wie Seife. (ca.30Sekunden). Ein Plakat zur Anwendung von Handdesinfektionsmitteln wird in unmittelbarer Nähe des Desinfektionsmittelspenders aufgehängt. Die Toiletten und Küchen sind mit Seifenspender, Einwegtüchern zum Abtrocknen und einem Entsorgungskorb für die Papiertücher auszustatten. Der Vorrat an Seife, Papiertüchern, Putzmitteln und Desinfektionsmitteln wird regelmäßig überprüft. Die Reinigungsintervalle für folgende Bereiche werden angepasst:
Sanitäreinrichtungen
Regelmäßig genutzte Oberflächen (z.B. Türklinken, Handläufe, Lichtschalter)
Küchen (auch Schrankgriffe, Kaffeemaschine, Wasserkocher und sonstige Oberflächen, die regelmäßig genutzt werden)
Gemeinschaftsräume und Räume mit Publikumsverkehr (insbesondere Tischoberflächen und Stuhllehnen) Abhängig von der Nutzung der Räume werden diese Bereiche entweder mindestens täglich oder ansonsten nach der jeweiligen Nutzung mit handelsüblichen tensidhaltigen Reinigern gereinigt. Eine Desinfektion ist nicht zwingend erforderlich.
Einschränkung der Kontakte im Rahmen der Gemeindearbeit
Abhängig von der aktuell geltenden Fassung der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-
Vorübergehende Dokumentation von Kontaktdaten
Die Kontaktdaten der Personen, die die unser Gebäude betreten sowie der Zeitpunkt des Betretens/Verlassens des Gebäudes werden dokumentiert, um im Bedarfsfall Infektionsketten weiterverfolgen zu können. Die Personen werden über die Maßnahmen informiert, die aktuell in unserem Gebäude hinsichtlich des Infektionsschutzes gelten. Die Dokumentation erfolgt mittels
Teilnehmerlisten bei gemeindlichen Veranstaltungen
Teilnehmerlisten bei sämtlichen Gruppenveranstaltungen
Ein Informationsblatt wegen der Datenerhebung ist diesem Konzept angegliedert
Zeitliche Entzerrung
Folgende Maßnahmen zur zeitlichen Entzerrung bei der Nutzung des gesamten Gebäudes werden getroffen:
Absprachen über zeitversetzte Nutzung des Hauses durch verschiedene Gruppen bzw. Personen
Zeitliche Absprachen über Küchennutzung und Hygienemaßnahmen
Zeitliche Absprachen über Pausen
Hygieneschutzmaßnahmen im Rahmen der Gemeindearbeit
Zur Vermeidung von Schmierinfektionen werden folgende zusätzliche Maßnahmen ergriffen:
Türen stehen vor Veranstaltungsbeginn auf und werden vom Veranstalter oder sonstigen für Ordnerdienste zuständigen Mitarbeiter geschlossen
Ablaufpläne und gemeinsam gesprochene Texte werden möglichst elektronisch zur Verfügung gestellt (Beamer) oder auf Papier ausgedruckt (Liederbücher etc. werden nicht genutzt)
Info-
Die Teilnehmer nutzen ausschließlich ihre persönlichen oder ihnen persönlich zur Verfügung gestellten Stifte und sonstigen Hilfsmittel
Verzehr von Speisen und Getränken
Werden bei Veranstaltungen Speisen oder Getränke angeboten, wird durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt, dass Abstandsregeln eingehalten werden und Schmierinfektionen vermieden werden. Folgende Schutzmaßnahmen werden umgesetzt:
Speisen werden vorerst nicht als Buffet mit Selbstbedienung angeboten
Ausgabe von Speisen durch einzelne Personen mit Mund-
Kassiervorgänge werden von Tätigkeiten der Ausgabe von Speisen getrennt
Soweit praktikabel werden Speisen in Einzelportionen bereitgestellt
Getränkeausschank durch einzelne Personen mit MNB
Bereitstellung von kleinen Getränkeflaschen
Verstärkte Verwendung von Einmalprodukten (z.B. Dosenmilch, Zucker, Senf, Ketchup)
Bei Essensausgaben Abstandseinhaltung sicherstellen (z.B. durch Hinweisschilder, Abstandsmarkierungen, Absperrbänder, Schaffung von zusätzlichen Barrieren; ggf. auch Plexiglasabtrennung)
Einbahnstraßenregelung für Essensausgaben umsetzen
Aufnahme der Kontaktdaten der Teilnehmenden
Nutzung von Fahrzeugen
Fahrdienste(Mitfahrgelegenheiten z.B. Freizeiten) finden statt; es wird aber darauf geachtet, dass die Fahrzeuge möglichst nicht vollbesetzt sind; die Fahrgäste werden aufgefordert, die Plätze so zu wählen, dass der größtmögliche Abstand zu anderen Fahrgästen eingehalten wird und Mund-
Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle auf Covid-
Mitarbeiter mit entsprechenden Symptomen, die auf eine Covid-
Persönliche Hygiene
Mitarbeitende werden angewiesen, sich selbst und andere zu schützen durch folgende Hygienemaßnahmen:
1.Händewaschen oder-
2. Gründliches Händewaschen (mindestens 30 Sekunden gründlich einseifen, abwaschen und mit Einmaltüchern trocknen)
3. Hände aus dem Gesicht fernhalten
4. Auf Händeschütteln verzichten
5. Husten und Nießen in Taschentuch oder Armbeuge
6. Offene Wunden schützen
7. Regelmäßiges Lüften
8. Bei Husten und Fieber zu Hause bleiben
9. Möglichst keine Gegenstände mit anderen Personen gemeinsam nutzen; erforderlichenfalls bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes die Arbeitsmittel und Kontaktflächen desinfizieren
10. Abstand von mindestens 1,5–2 Metern zu anderen Personen einhalten 11. Besprechungen von Angesicht zu Angesicht vermeiden
Unterweisung und aktive Kommunikation
Die Mitarbeiter aller zurzeit bestehenden Gruppen werden durch folgende Maßnahmen über die eingeleiteten Präventions-
Aushängen des Plakates „Wir geben aufeinander acht“ an geeigneten Stellen in den gemeindlichen Räumen.
Aushängen des Plakates „Händeschütteln“ an geeigneten Stellen
Aushängen von Hinweisen zum Gründlichen Händewaschen in Toiletten
Aushängen der „Fünf Schritte zur Händehygiene“ an Desinfektionsspendern
Unterrichtung der Mitarbeiter/innen über das Hygienekonzept
Regelmäßige Unterrichtung der Mitarbeiter/innen über Veränderungen von Schutzmaßnahmen, dazu ist vereinbart, dass jeweils montags ein über die „Mitarbeiter-
Informationsblatt Anwesenheitsliste Die Datenerfassung dient dazu mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können. Dazu sind Namen und Kontaktdaten der Teilnehmer zu erfassen, sowie der Zeitpunkt des Betretens und des Verlassens der Einrichtung und mit dessen Einverständnis zu dokumentieren. Die Rechtsgrundlage im Sinne der DSGVO ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c, die Erfassung der Daten aus rechtlicher Verpflichtung durch die Corona VO im Bundesland: Niedersachsen Wer erfasst und verwahrt Ihre Daten?
Veranstalter: Jugendarbeit EC und Landeskirchliche Gemeinschaft Hützel e. V. Verantwortlicher(Name): Heike Eggers 1. Vorsitzende Straße: Hützeler Damm 3 Postleitzahl: 29646 Ort: Bispingen Telefon 05194/7000
Sie haben gemäß DSGVO das Recht auf Auskunft der zu Ihrer Person gespeicherten Informationen, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung sowie sich bei einer für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Dieses Informationsblatt ist wie folgt nachzulesen: ( ) Aushang (Homepage) Der Zweck ist die mögliche Nachverfolgung von Kontakten durch das Gesundheitsamt. Die erfassten Daten dürfen und werden nur für den vorgenannten Zweck verwendet! Diese erfassten Daten werden für mindestens 3 Wochen aufbewahrt. Die Daten werden nach maximal einem Monat gelöscht bzw. unleserlich entsorgt. Empfänger der Daten ist nur das zuständige Gesundheitsamt, sofern eine Anforderung erfolgt. Ab dann ist das Gesundheitsamt für die Datenverarbeitung verantwortlich. Nur wer seine Daten angibt, darf an der Veranstaltung teilnehmen.
Es gibt einen neuen Vorstand in Hützel
Es ist schon bemerkenswert, dass die beiden Posten des 1. Vorsitzenden und des Kassierers so kontinuierlich und in einer Liebe und Treue zur gesamten Arbeit des Vereins geführt wurden. Alle anwesenden Mitglieder und Gäste brachten ihren Dank für diesen überaus langen Einsatz in den Ämtern zum Ausdruck. Der Ortsvorsteher Ulf-
Die neue Pfadfinderarbeit hat Fahrt aufgenommen.
Infos bei:
Randy Carmichael
Hützeler Damm 7-
29646 Bispingen
Telefon: 05194/9189977
E-
Projekt Kinderchor Ohrwürmer
Unter der Leitung von Wiebke Kleinschmidt wird der Kinderchor „Ohrwürmer“ neu ins Leben gerufen. Dieser wird in Form von Projekten, also nicht regelmäßig, unterschiedliche Themen aufgreifen. Die Chorprobe wird während der Kinderoasen-
Infos: Wiebke Kleinschmidt Tel. 982092
Kinderoasen-